Abschleppdienst

Tag und Nacht zu jeder Jahreszeit sind wir für Sie dienstbereit. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Pannen oder Unfällen. Denn hier brauchen Sie einen korrekten Partner auf den Sie sich verlassen können.

Telefon "rund um die Uhr"
24 Stunden - 0 54 61 / 24 58

Wir arbeiten mit vielen Versicherungen, Schutzbriefanbietern und Assistancen bestens zusammen.

Öffnungszeiten: Immer! Rund um die Uhr - 365 Tage im Jahr!

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Autoverwertung

Autoersatzteile für fast alle Fahrzeugtypen
Immer 500 - 1000 Motoren und Getriebe auf Lager
Karosserieteile, Blechteile, Hauben, Türen...
Scheiben, Lampen, Abdeckgläser, Reflektoren...
Räder, Reifen, Felgen...
Kleinteile, Elektrikzubehör, Innenausstattung...
Lichtmaschinen, Anlasser... und weitere 10000 Teile

Wir sind ein zertifizierter Altfahrzeugentsorgungsfachbetrieb gemäß § 5 Abs. 3 Altfahrzeug-Verordnung. Nur Betriebe, welche die strengen gesetzlichen Auflagen erfüllen und regelmäßig überprüft werden, erhalten dieses Gütesiegel. Für unsere Kunden bedeutet dies größtmögliche Sicherheit, denn gerade der Abfallerzeuger hat sich vom ordnungsgemäßen Verbleib seiner Abfälle zu überzeugen. Daher sollten Sie Ihre Altautos von vornherein einem Entsorgungsfachbetrieb anvertrauen.

 


 

Eratzteile
Aufgrund unserer Altautoverwertung sind wir im Besitz etlicher gebrauchter oder neuer Ersatzteile für alle erdenklichen Automarken. Sind Sie eventuell schon länger auf der Suche nach einem ganz bestimmten Ersatzeil?
Vielleicht werden Sie ja bei uns fündig!
 
 

Altwagenentsorgung
Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb gemäß der neuen Altfahrzeug-Verordnung vom 01.04.1998. Wir nehmen Altautos an und entsorgen sie fach- und umweltgerecht mit modernster Technik.

Verwertungsnachweise gemäß gesetzlichen Bestimmungen.
Altfahrzeug-Verordnung:Gemäss der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AltautoV) vom 4.Juli 1997 sind Betreiber von Verwertungsbetrieben verpflichtet, die Überlassung eines Altautos unverzüglich durch einen Verwertungsnachweis zu bestätigen. Der Verwertungsnachweis ist zum Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird oder als aus dem Verkehr gezogen gilt, der Zulassungsstelle vorzulegen. Zur Vorlage verpflichtet ist der Fahrzeughalter /-eigentümer oder die Annahmestelle bzw. der Verwertungsbetrieb, wenn diese sich dazu gegenüber dem Halter/Eigentümer schriftlich verpflichtet haben.